Inklusionsschule

„Inklusiver Unterricht ist Aufgabe aller Schulen“ lautet Artikel 2 Absatz 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Diese Vorgabe resultiert aus der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung im März 2009 und bedingt, dass Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen unterrichtet werden.  

Der Begriff sonderpädagogischer Förderbedarf ist eine Übersetzung aus dem Englischen special educational needs und drückt aus: Im Zentrum stehen jeweils die Förderbedürfnisse der einzelnen Lernenden sowie die damit verbundenen notwendigen Hilfen zur Teilhabe im Allgemeinen und für ein erfolgreiches schulisches Lernen im Besonderen. Die Bedeutung einer Beeinträchtigung für den Bildungs- und Lebensweg der Betroffenen, die Folgen für die Aneignungsweisen, die Auswirkungen auf das psychische Gleichgewicht vor dem Hintergrund schulischer Anforderungen werden berücksichtigt. Sonderpädagogischer Förderbedarf hat somit Konsequenzen für die Erziehung, die didaktisch-methodischen Entscheidungen der Lehrkräfte sowie die Gestaltung der Lernsituationen im Unterricht. Über leistbare Anforderungen, Erfolgserlebnisse und persönliche Zuwendungen sollen Selbstvertrauen, Lern- und Lebensfreude gestützt werden.  

Quelle: Heimlich, U. & Kahlert, J. (2014): Inklusion in Schule und Unterricht. 

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) – Lernen von der Adolph-Kolping-Berufsschule Bamberg 

Gerade im Rahmen der Herausforderungen, die an das Lernen und Lehren in inklusiven Settings gestellt werden, ist das Arbeiten in Teams eine wesentliche Voraussetzung einer gelingenden Umsetzung inklusiver Schulentwicklung. Bei Fragen zu sonderpädagogischen Themen kooperiert die BS III Bamberg Business School seit vielen Jahren mit der Adolph-Kolping-Berufsschule Bamberg (AKBS). Die AKBS ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung des Förderschwerpunktes Lernen. Aus dieser punktuellen Zusammenarbeit entwickelte sich im Laufe der Zeit das kooperative Inklusionskonzept der Staatlichen Berufsschule III Bamberg Business School, welches zum Schuljahr 2018/19 im Schulprofil Inklusion mündete. Ein Kernelement des Konzepts ist der Einsatz von zwei Sonderpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen der AKBS in den Fachklassen des Fachbereichs Einzelhandel: Sie unterrichten gemeinsam mit den Fachlehrkräften der Staatlichen Berufsschule III Bamberg Business School einzelne Lernfelder in den Klassen, diagnostizieren und koordinieren die Förderung der Lernenden mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen.  

Ansprechpartnerin

StRin Tina Arnold

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