SMV

Die Schülermitverantwortung (SMV) ist als wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil des Schullebens im Bayrischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) verankert. Sie gibt den Schülerinnen und Schülern u. a. die Möglichkeit, sich aktiv am gemeinsamen Schulleben zu beteiligen, Verantwortung zu übernehmen, Entscheidungen zu treffen und für diese einzustehen. Zudem hilft die Tätigkeit in der SMV, sich für die eigenen Interessen und die der Mitschülerinnen und Mitschüler einzusetzen, das selbstständige Arbeiten auszubauen, aber auch die eigene Kritikfähigkeit zu verbessern. All dies sind Werte, die in einer modernen Gesellschaft und funktionierenden Demokratie unerlässlich sind. 

Die SMV geht aus der Mitte der Klassen- und Tagessprecherinnen bzw. -sprecher der Schule hervor. Zu Beginn des Schuljahres werden in allen Klassen, unter demokratischen Gesichtspunkten, die Klassensprecherinnen bzw. -sprecher gewählt. Im Anschluss wird für jeden Schultag aus den jeweiligen Klassensprecherinnen bzw. -sprecher die sogenannten Tagessprecherinnen bzw. -sprecher gewählt, die als Zwischeninstanz zwischen den Klassensprecherinnen bzw. -sprecher und der SMV fungieren. Aus dem Kreis der Tagessprecherinnen und Tagesprecher werden dann die drei Mitglieder der SMV gewählt, die dann das Bindeglied zwischen der Schülerschaft, den Lehrkräften und der Schulleitung darstellt. 

Eine wichtige Aufgabe der Klassensprecherinnen und Kassensprecher ist die Wahl der Verbindungslehrkräfte des jeweiligen Schultages. Welche Lehrkräfte zur Wahl stehen, bestimmt das Plenum selbst, in dem es Lehrkräfte nominiert. Damit alle anwesenden Schülerinnen und Schüler wissen, um wen es sich handelt, werden die vorgeschlagenen Personen von den Schülerinnen und Schüler vorgestellt. Die Verbindungslehrkräfte dienen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der SMV und sind ein zusätzliches Bindeglied zwischen der Schülerschaft, den Lehrkräften und der Schulleitung. 

Die Schülermitverantwortung (SMV) Schuljahr 2023/2024